Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Weidenbrück Datentechnik, Henri-Spaak-Str. 136, 53347 Alfter
1. Allgemeines
Die folgenden Bedingungen sind Grundlage eines jeden Geschäftes. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Besteller von diesen abweichende Bedingungen verwendet. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit grundsätzlich unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
2. Angebot
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Zum Angebot gehörige Zeichnungen, Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben etc. gelten nur annähernd, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wir behalten uns an dem Angebot mit den zugehörigen Unterlagen ein Eigentums- und Urheberrecht vor. Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verwirklichung durch Dritte sind nicht zulässig.
2.2 Wir behalten uns das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmale an dem jeweils beschriebenen oder abgebildeten Artikel jederzeit und ohne besondere Ankündigung eine Änderung vorzunehmen. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.
3. Vertragsbindung
Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag drei Wochen gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen, die Lieferung oder Leistung ausgeführt haben, oder mit der Ausführung der Leistung bzw. der Lieferung begonnen haben.
4. Preise, Gefahrübergang
4.1 An vertraglich vereinbarte Preise für unsere Lieferungen halten wir uns vier Monate gebunden. Bei später vereinbartem Liefertermin oder wenn der Besteller zu dem in 24-AGB-Gesetz erwähnten Personenkreis gehört, liefern oder leisten wir zu unseren, am Tage des Gefahrenübergangs gültigen Preisen ohne vorherige Benachrichtigung des Bestellers.
4.2 Der Versand erfolgt - sofern nicht frachtfrei Lieferung vereinbart ist - für Rechnung des Bestellers. Bei allen Lieferungen - auch bei frachtfreien oder Frachtvorlage -geht die Gefahr des zufälligen Unterganges mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer oder unser eigenes, zur Ausführung der Versendung oder des Transportes bestimmtes Personal auf den Besteller über.
4.3 Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten vorgenommen.
5. Lieferung
5.1 Angaben von Lieferzeiten oder Herstellungsdaten gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt wurden. Die angegebenen Lieferfristen werden nach Maßgabe der bestehenden Verhältnisse gewissenhaft abgegeben und nach Möglichkeit eingehalten. Die Lieferfrist gilt dann als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk oder die Auslieferungsstelle verlassen hat oder bei Versendung die Versandbereitschaft gemeldet ist.
5.2 Behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verkehrs- und Betriebsstörungen oder Rohstoffmangel sowie jede andere Behinderung der Lieferung befreien uns für deren Dauer von der Verpflichtung zur Leistung. Wird die Behinderung voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt die Lieferung einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne
das dem Käufer Ansprüche auf Nachlieferung oder Schadenersatz zustehen. Von einer Einschränkung der Lieferung bzw. teilweisem Rücktritt werden wir den Besteller
unverzüglich unterrichten. Ihm steht das Recht zu, auch die Erfüllung der restlichen Verbindlichkeiten abzulehnen, wenn die Teillieferung für ihn wertlos ist.
5.3 Überschreiten wir die vereinbarte Lieferzeit, so hat der Auftraggeber das Recht, mittels eingeschriebenen Briefes, eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die Verzögerung grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt, so kann nach Fristablauf Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden.
6. Gewährleistung
6.1 Beanstandungen von Lieferungen oder Leistungen können durch Kaufleute oder vergleichbare Institutionen nur innerhalb von acht Tagen nach Erhalt schriftlich geltend gemacht werden. Erfolgt die Mängelrüge rechtzeitig, hat der Besteller Anspruch auf Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Weitergehende Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen.
6.2 Nichtkaufleute müssen offensichtliche Mängel innerhalb von acht Tagen schriftlich rügen. Für versteckte Mängel gelten hier die gesetzlichen Bestimmungen. Bei berechtigten Mängel haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst nach dreimaligem Fehlschlagen kann der Besteller Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.
6.3 Im übrigen gilt auch gegenüber diesem Personenkreis, das Schadensersatzansprüche -gleich aus welchem Rechtsgrund - uns gegenüber nur geltend gemacht werden können, wenn ein eventueller Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Dies gilt insbesondere auch für Mängelfolgeschäden. Für fehlerhafte Produktbeschreibungen, falsche technische Daten und fehlerhafte Bedienungsanleitungen des Herstellers übernehmen wir keine Haftung.
6.4 Im übrigen gelten für die Dauer der Gewährleistung - soweit nicht anders schriftlich vermerkt - die gesetzlichen Bestimmungen.
6.5 Zum Nachweis von Gewährleistungsansprüchen und eventuellen Garantieansprüchen ist der Abnehmer verpflichtet, den Garantienachweis zusammen mit der Rechnung - oder einer Kopie derselben - bei Geltendmachung vorzulegen. Wenn kein Garantienachweis vorliegt, so obliegt der Identitätsnachweis dem Abnehmer.
6.6 Für Gewährleistungsansprüche gilt die gegenseitige Bringschuld soweit nicht anderes schriftlich vereinbart wurde.
7. Reparaturen / Garantiereparaturen
7.1 Wir übernehmen keinerlei Haftung für eventuellen Verlust von Daten auf vom Kunden mitgelieferten Datenträgern (Disketten, Festplatten etc.) sowie den daraus resultierenden Folgeschäden.
7.2 Das Risiko des Datenverlustes sowie die daraus resultierenden Folgekosten gehen zu Lasten des Kunden.
8. Zahlung, Verzug
8.1 Soweit im Angebot oder auf der Rechnung nicht andere
Zahlungsbedingungen genannt sind, sind alle Rechnungsbeträge sofort ohne Abzug zu zahlen.
Skontotermine gelten ab dem Zeitpunkt des Warenübergangs an den Erwerber bzw. ab Übergabe an ein Transportunternehmen.
8.2 Ergeben sich nach Vertragsabschluß begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistungen innerhalb einer Woche vom Besteller zu verlangen. Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Auftrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen. Im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch nicht zu.
8.3 Mit unseren Forderungen kann nur dann die Aufrechnung erklärt werden, wenn dem Besteller eine unbestrittene oder rechtskräftige Forderung zusteht.
8.4 Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig. Gegenüber Kaufleuten werden ab Erhalt der Ware bzw. ab gegebenenfalls vereinbartem Fälligkeitstag Fälligkeitszinsen in gleicher Höhe erhoben, sofern ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt (353 HGB).
8.5 Unsere Forderungen werden - auch bei Stundung - sofort fällig, sobald der Besteller mit einer oder mehreren Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Besteller die Zahlung einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wurde bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. Wir sind berechtigt, in den obengenannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und vom Vertrag zurückzutreten.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch soweit es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen oder Leistungen handelt. Der Besteller darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nicht verfügen, außer wenn diese mit der Bestimmung,
das sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden dürfen, an ihn geliefert worden sind.
9.2 Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Besteller uns sofort umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen. Durch unsere Intervention
entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
9.3 Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns ohne uns zu verpflichten.
9.4 Im Falle der Weiterveräußerung der Ware tritt der Besteller schon bei Vertragsabschluß seine Ansprüche gegen seinen Kunden bis zur Höhe der sich aus diesem Vertrag ergebenden Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der Besteller auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Gegebenenfalls hat der Besteller auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehaltes uns das Eigentum an den Gegenständen über seinen Kunden vorzubehalten.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind nur in schriftlicher Form gültig.
10.2 Der Vertrag und unsere Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gültig.
10.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung. Dies gilt auch für alle sich aus Wechsel oder Schecks ergebenden Verpflichtungen.
10.4 Als Gerichtsstand gilt das für unseren Niederlassungssitz dem jeweiligen Streitwert nach zuständige Gericht. Gegenüber Nichtkaufleuten gilt dieser Gerichtsstand nur für das Mahnverfahren.